Brauchen Vereine einen (externen) Datenschutzbeauftragten?

Das Vereinsleben verbindet Menschen und soll Freude beim Ausleben gemeinsamer Interessen bringen. Leider übersehen viele Vereine gesetzliche Vorschriften, die ein sehr sensibles Thema ansprechen und einen gewissenhaften Umgang einfordert. Die Rede ist vom Datenschutz, der bei Vereinen ebenso wie bei Wirtschaftsunternehmen einzuhalten ist und eine Reihe von Fragen mit sich bringt. Dabei sieht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor, dass Vereine personenbezogene Daten nur nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise von seinen Mitgliedern erheben dürfen. Sie dürfen sich demzufolge Informationen über ihre Mitglieder nicht auf unredliche oder rechtswidrige Art und Weise beschaffen.

Welche Daten müssen geschützt werden?

Die Arbeit von Vereinen bringt den Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich. Von der Mitgliederliste mit vielen persönlichen Informationen (Name, Anschrift, Alter, Eintrittsdatum, Bankverbindung, ...) bis hin zu Ergebnissen von Sportveranstaltungen und ähnlichen Ereignissen ergibt sich ein großer Stamm an Daten und Informationen rund um die Vereinsarbeit. Nicht selten werden persönliche oder vereinsgebundene Informationen unbedacht veröffentlicht, z. B. über die vereinseigene Webseite. Auch eine mangelhafte Absicherung von Daten im Vereinsheim, die für jedes Vereinsmitglied und sogar Außenstehende zugänglich sind, kann einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darstellen und erhebliche Strafzahlungen nach dem Aufdecken mit sich bringen.