Die Rechte der Betroffenen nach DSGVO & BDSG

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält zum Beispiel mit dem Grundrecht auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses wichtige datenschutzrechtliche Regelungen. Diese Grundrechte gelten immer, unabhängig von anderen Datenschutzgesetzen.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt eine für alle EU-Mitgliedsstaaten geltende einheitliche EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Da die DSGVO sog. Öffnungsklauseln beinhaltet, gibt es zusätzlich noch ein ergänzendes - nur national gültiges - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).