Externer Datenschutzbeauftrager

Datenschutz mit Leidenschaft aus Leipzig

Als zertifizierter (udisZert, DSB-TÜV, DSA-TÜV), externer Datenschutzbeauftragter setzen wir gemeinsam mit Ihnen die Vorgaben der nationalen und internationalen Datenschutzgesetze praktisch und fachkundig in Ihrem Unternehmen um. Insbesondere wird dabei die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sowie das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) beachtet. Um den Datenschutz vollumfänglich realisieren zu können, berücksichtigen wir zudem weitere Spezialgesetze. Dazu gehören:

Pflicht gemäß BDSG & DSGVO

Unternehmen ab 20 Personen sind in Deutschland gemäß §38 Abs. 1 BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Unabhängig von der Zahl der Personen sind Unternehmen zu einer Bestellung verpflichtet, wenn sie Daten verarbeiten die einer Datenschutz-Folgeabschätzung (z.B. besondere Arten von Daten) unterliegen.

Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Sozialgesetzbuch (SGB)Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Strafgesetzbuch (StGB)

Zum Festpreis ab 299 € / Monat

Wir bieten unsere kontinuierliche Betreuung im Rahmen einer individuellen Monatspauschale an. Mit dieser Pauschale sind alle Beratungskosten abgedeckt.

Stellvertreter garantiert

In zeitkritischen Situationen oder bei Abwesenheit des Datenschutzbeauftragten steht Ihnen jederzeit ein zertifizierter Stellvertreter zur Verfügung. Garantiert.

Beratung seit 2003

Als externer Datenschutzbeauftragter haben wir seit über 20 Jahren Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen gesammelt und bringen dieses Wissen bei Ihnen ein.

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter – Datenschutzberatung als kontinuierlicher Prozess

Die Zusammenarbeit zwischen uns als externer Datenschutzbeauftragter und Ihrem Unternehmen ist ein fortlaufender Prozess, welcher ununterbrochen stattfindet. Durch turnusmäßige Kontrollen, immer wieder notwendige Beratung zu bestehenden und neuen Datenschutzfragen sowie die kontinuierliche Dokumentation des Datenschutzkonzepts ist eine fortwährende Kooperation in jeder Hinsicht vonnöten. Die Datenschutzberatung durch uns erfolgt deshalb im Rahmen einer Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Beratung bei Bedarf – Empfehlenswert bei vorhandenem Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie gemäß Art. 37 Abs. 1 DSGVO i.V.m §38 Abs. 1 BDSG nicht dazu verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder nur Unterstützung für Ihren bestehenden internen Datenschutzbeauftragten suchen, dann empfehlen wir Ihnen unsere unkomplizierte "Beratung bei Bedarf" die nach Aufwand abgerechnet wird.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Datenschutzes – immer fachkundig und gesetzeskonform

Wir führen eine Beratung der Unternehmensleitung sowie aller betroffenen Mitarbeiter in allen Fragen des Datenschutzes durch. Nur wenn jedes einzelne Glied in der Datenschutzkette bestens auf die bevorstehenden Aufgaben vorbereitet ist, kann Datenschutz vollumfänglich funktionieren. Deshalb machen wir keine Ausnahmen bei der Zielgruppe und stehen jedem als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Gestaltung und Kontrolle von Verträgen sowie Beratung bei Funktionsübertragung und Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 - 29 DSGVO
  • Datenschutzgerechte Beratung bei der Einführung und Verbesserung von IT-Systemen und Softwarelösungen
  • Ratgeber bei datenschutzrechtlichen Fragen während der Personaldatenerfassung, -verarbeitung und -verwaltung.
  • Empfehlungen zur Gesetzeskonformen Akten-, Daten- und E-Mail Archivierung
  • Erstellen von DienstanweisungenBetriebsvereinbarungen und Richtlinien (z.B. zur privaten Internetbenutzung etc.)
  • Beratung bei Datenaustausch in das EU-Ausland und in Drittstaaten.

Wir kontrollieren und prüfen im Sinne des Bundes- und des EU-Datenschutzgesetzes (BDSG & EU-DSGVO)

  • Durchführung von Datenschutz-Audits um den Status quo des Datenschutzkonzepts zu analysieren (jährliche Wiederholung)
  • Durchführen von Datenschutz-Folgeabschätzungen (Art. 35 DSGVO) vor der Einführung von neuen automatisierten Verfahren
  • Immer wiederkehrende Kontrolle zur Einhaltung von bestehenden Datenschutzvorschriften
  • Sicherstellung der Datenvermeidung und Datensparsamkeit von personenbezogenen Daten (Art.  5 Abs. 1 c), e) DSGVO)
  • Prüfung der Zulässigkeit der Datenerhebung, Verarbeitung, Nutzung und Zweckbindung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO)
  • Überwachen der im Unternehmen eingesetzten Anwendungssoftware mit deren Hilfe personenbezogenen Daten verarbeitet werden
  • Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO. Dazu gehören
    • Zutrittskontrolle - z.B. Zäune, Pforte, Videoüberwachung
    • Zugangskontrolle - z.B. Firewall, Benutzerkennung mit Passwort
    • Zugriffskontrolle - z.B. Berechtigungskonzept, Datenträgerverwaltung
    • Weitergabekontrolle - z.B. Bei Übertragung: VPN, Verschlüsselung, verschlossene Behälter
    • Eingabekontrolle - z.B. Protokollierung, Benutzeridentifikation
    • Auftragskontrolle - z.B. Weisungsbefugnisse klären, Verträge Art. 28 DSGVO
    • Verfügbarkeitskontrolle - z.B. Brandschutzmaßnahmen, Backup-Konzept, USV, RAID
    • Trennungskontrolle - z.B. Trennung von Produktiv- und Testsystem, getrennte Datenbanken

Wir dokumentieren alle Verfahren in Ihrem Unternehmen – kontinuierlich und transparent

  • Beratung bei der Erstellung und Pflege eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zur Dokumentierung des Umfangs und der Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
  • Erstellung eines jährlichen Datenschutzberichts
  • Erstellung eines IT-Sicherheitskonzepts gemäß BSI-Standards

Wir kommunizieren mit Betroffenen und Aufsichtsbehörden – Zum Wohle aller Parteien

Wir vertreten Ihr Unternehmen gegenüber Betroffenen, wenn diese ihre Rechte wahrnehmen. Dazu gehört das Recht auf Benachrichtigung (Art. 13 & 14 DSGVO), das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Berichtigung / Löschung (Art. 16 + 17 DSGVO). Bei Kontrollen und Rückfragen der Aufsichtsbehörden beraten wir Ihr Unternehmen und sorgen damit für einen reibungslosen Ablauf.

Wir schulen Mitarbeiter und Verantwortliche – für ein hohes Datenschutzverständnis

Durch unsere  Schulung der Mitarbeiter inkl. Verpflichtung auf das Datengeheimnis um den korrekten Umgang mit Daten zu gewährleisten, erfüllen Sie die Vorgaben des Gesetzgebers. Die Schulung erfolgt in Gruppen der jeweiligen Unternehmensbereiche (Personalverwaltung, IT-Mitarbeiter etc.) um auf individuelle Anforderungen der einzelnen Abteilungen eingehen zu können.

Wir beraten Sie gerne – Kontaktieren Sie uns!