Externer Datenschutzbeauftrager

Datenschutz mit Leidenschaft aus Leipzig

Als zertifizierter (udisZert, DSB-TÜV, DSA-TÜV), externer Datenschutzbeauftragter setzen wir gemeinsam mit Ihnen die Vorgaben der nationalen und internationalen Datenschutzgesetze praktisch und fachkundig in Ihrem Unternehmen um. Insbesondere wird dabei die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beachtet. Um den Datenschutz vollumfänglich realisieren zu können, berücksichtigen wir zudem weitere Spezialgesetze. Dazu gehören:

Pflicht gemäß BDSG & DSGVO

Unternehmen ab 20 Personen sind in Deutschland gemäß §38 Abs. 1 BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Unabhängig von der Zahl der Personen sind Unternehmen zu einer Bestellung verpflichtet, wenn sie Daten verarbeiten die einer Datenschutz-Folgeabschätzung (z.B. besondere Arten von Daten) unterliegen.

Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Sozialgesetzbuch (SGB)Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Strafgesetzbuch (StGB)