Welche Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer für die betroffene nicht-öffentliche Stellen zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der nicht-öffentlichen Stelle (siehe unten). Zu den nicht-öffentlichen Stellen gehören z.B. Versandhäuser, Adresshändler, Internet-Provider, Vereine, Ärzte und sonstige private Unternehmen.
Für die datenschutzrechtliche Kontrolle des Rundfunks (Radio, Fernsehen) werden eigene Rundfunkbeauftragte tätig.
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Kirchen wird durch die katholischen und evangelischen kirchlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert.